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[–]jungpionier 2 insightful - 1 fun2 insightful - 0 fun3 insightful - 1 fun -  (2 children)

Dass der Täter trotzdem wegen Mordes verurteilt wurde, ist nicht geringeres als Rechtsbeugung. Der Begriff "Rechtsverdreher" ist mehr als angemessen.

Noe, isses nicht. Das Arschloch hat einen unschuldigen Menschen auf dem Gewissen, weil er meint, man koenne mit 160 Sachen durch die Innenstadt rasen, genau wissend, was da passieren kann.

[–]muellermeierschulz 1 insightful - 1 fun1 insightful - 0 fun2 insightful - 1 fun -  (1 child)

Ja, der Typ ist ein Arschloch und gehört mit der maximalen Strafe belegt, die für diese Art von Verbrechen vorgesehen ist (fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, max. 10 Jahre Knast iirc).

genau wissend, was da passieren kann

ist eben kein Vorsatz. Wenn man will, dass solche Leute härter bestraft werden, dann muss sich dafür einsetzen, dass die Maximal-Strafe für fahrlässige Tötung verschärft wird. Das Problem ist doch, dass uns das System um die Ohren fliegt, wenn man damit durchkommen kann, Gesetze nicht anzuwenden, weil sie gerade nicht in den Kram passen. Wieso ist Angela Merkel schon zweimal damit durchgekommen (No-Bailout-Klausel nicht eingehalten, Einwanderung)? Weil sich viel zu wenige darüber aufgeregt haben, dass Recht gebrochen oder viel zu stark gebeugt wurde.

[–]muellermeierschulz 1 insightful - 1 fun1 insightful - 0 fun2 insightful - 1 fun -  (0 children)

Noch zwei Argumente:

Ich finde, jemand der Absicht losgeht "heute bringe ich X um" und das auch umsetzt, muss grundsätzlich härter bestraft werden, wie dieser Raser.

Jedes Urteil hat Auswirkungen auf die zukünftige Rechtsprechung - wenn damit neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Wenn dieses Urteil nicht nochmal vom BGH kassiert wird, hat man einen neuen Präzedenzfall, der bei anderen Urteilen mit berücksichtigt werden muss. Wie grenzt man dann zukünftig fahrlässige Tötung von Mord ab, wenn die klare Definition "Mord setzt Absicht voraus" nicht mehr gilt?