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[–]ellenlang[S] 2 insightful - 1 fun2 insightful - 0 fun3 insightful - 1 fun -  (0 children)

Seit dem 1.1.2000 gibt es in Deutschland zusätzlich noch das Geburtsortsprinzip. Auch wenn beide Elternteile Ausländer sind, erhalten in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer ihrer Eltern seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt in Deutschland hat und Bürger der Europäischen Union oder ein der Union gleichgestellter Bürger ist.

In diesem Fall kann ein Kind also bis zu drei Staatsangehörigkeiten bekommen. Allerdings muss man sich mit dem 18. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Entscheidung kann maximal bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres aufgeschoben werden. Willst du Deutsche/r bleiben, musst du dazu eine schriftliche Erklärung abgeben und vorher die anderen Staatsangehörigkeiten aufgeben. Andernfalls verlierst du automatisch mit dem 23. Geburtstag die deutsche Staatsangehörigkeit.