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[–]digitalfrost 1 insightful - 1 fun1 insightful - 0 fun2 insightful - 1 fun -  (0 children)

In § 5 wird nach Nummer 10a folgende Nummer 10b eingefügt:

"Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten (§ 126a StGB), wenn sich die angebotene internetbasierte Leistung auf die Er- möglichung von rechtswidrigen Taten im Inland bezieht"

Wenn jetzt einer Küchenmesser verkauft? Oder Autos?

"Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbar- keit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

Wenn ich nen Account brauche um was zu bestellen, dann is ja der Zugang durch ne technische Möglichkeit beschränkt? Das ist viel zu schwammig formuliert. Warum braucht man dafür überhaupt ein extra Gesetz?

Wenn jemand im Inland ne Straftat begeht, dann ist das mit oder ohne Darknet strafbar. Und jemand, der im Ausland sitzt, aber nach DE verkauft, mit man mit oder ohne Darknet nicht mit deutschen Gesetzen habhaft werden.