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Mitschülerin vergewaltigt, Video hergezeigt: 14-Jähriger verurteilt

  1. Februar 2019, 14:17

Zwei Jahre teilbedingt für Wiener Buben – 15 Monate bedingt für Freund, der Tat filmte – Schuldirektorin erstattete Anzeige, nachdem sich Sache zu ihr durchgesprochen hatte

Wien – "Wie kommt man auf die Idee, auf diese Weise seinen ersten Sex zu haben?", ist ein 14 Jahre alter Bub am Dienstag am Wiener Landesgericht gefragt worden. Der Bursch hatte sich am 17. September 2018 mit einer Mitschülerin getroffen, diese in einen Aufzug gedrängt und die Gleichaltrige vaginal vergewaltigt. Anschließend zwang er sie noch zur Vornahme eines Oralverkehrs.

Den erzwungenen Sex ließ er von einem Freund, der ihn zu dem Treffen begleitet hatte, mitfilmen. Zuvor hatte ihm der 15-Jährige geholfen, das Mädchen zu fixieren, ihr den Mund zugehalten, damit sie nicht schreien konnte, und ihm ein Kondom überreicht. Das auf einem Smartphone abgespeicherte Video zeigte der 14-Jährige anschließend an seiner Schule herum, wo sich das der Schülerin Widerfahrene in Windeseile verbreitete. Als die Direktorin der Neuen Mittelschule davon Wind bekam, erstattete sie Anzeige. Die Betroffene hatte von der Vergewaltigung – vermutlich aus Scham – nicht einmal ihrer Mutter erzählt.

Im November 2018 festgenommen

Die beiden Buben wurden in weiterer Folge am 23. November 2018 festgenommen. Seither saßen die äußerlich und in Bezug auf ihre geistige Reife ausgesprochen kindlich wirkenden Buben in U-Haft. Der 14-Jährige erhielt nun wegen Vergewaltigung zwei Jahre Haft, davon vier Monate unbedingt. Der um ein Jahr ältere Mitangeklagte kam als Beitragstäter mit 15 Monaten auf Bewährung davon. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Die zwei waren vor einem Schöffensenat umfassend geständig. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Norbert Gerstberger nach dem Warum, meinte der 14-Jährige zunächst: "Weiß ich nicht." Er habe Pornos geschaut. Jugendgerichtlichen Erhebungen zufolge soll es sich dabei hauptsächlich um Gewaltpornos gehandelt haben.

"Es war nicht geplant, dass wir sie vergewaltigen", betonte der 14-Jährige. "Was dann?", hakte der Richter ein. – "Dass es normal wird." – "Hattest du den Eindruck, dass das Mädchen es da im Lift wollte?" – "Nein. Sie hat gesagt, sie will das nicht", räumte der Angeklagte ein. "Warum hast du nicht aufgehört?", forschte der Richter. Er erhielt zunächst keine Antwort. – "Wolltest du das jetzt einfach erleben?" – "Ja."

Burschen ergriffen die Flucht

Laut Anklage ließ der 14-Jährige von der Gleichaltrigen erst ab, als diese zubiss. Daraufhin ergriffen die Burschen die Flucht. Ursprünglich war der 14-Jährige an einer Beziehung mit dem Mädchen interessiert gewesen, das an seiner Schule eine Parallelklasse besuchte. Nach zwei Tagen wollte die Schülerin nicht mehr mit ihm zusammen sein, weil der Bub auf mehrere Anrufe nicht reagiert hatte und ihr unzuverlässig erschien. Darauf bat der Bursch sie um eine Aussprache im Innenhof ihrer Wohnhausanlage. Zu dieser Begegnung begleitete ihn sein Freund. Man setzte sich schließlich im Stiegenhaus hin, wo die beiden Burschen das Mädchen plötzlich an den Oberarmen packten und Richtung Aufzug bugsierten.

Schwieriges familiäres Umfeld

Beide Angeklagte weisen ein schwieriges familiäres Umfeld auf. Die aus Mazedonien stammenden Eltern des 14-Jährigen hatten sich zwei Jahre nach seiner Geburt getrennt. Zum Vater gibt es seither keinen Kontakt. Der Vater des 15-Jährigen lebt wiederum seit mehreren Jahren in Paris, die Mutter befindet sich in Haft. Um den Buben, der sechs Halbgeschwister hat, kümmern sich die Großmutter und das Jugendamt. "Ihm hat bisher nie jemand gesagt, was richtig und was falsch ist", bemerkte sein Verteidiger Philipp Winkler. Beiden Angeklagten sei bis zu ihrer Inhaftierung gar nicht bewusst gewesen, "was sie da aufgeführt haben".

Auf die Befragung bzw. Erörterung der zeugenschaftlichen Angaben der 14-Jährigen im Ermittlungsverfahren wurde im Hinblick auf die geständige Verantwortung der Burschen verzichtet. Chat-Verläufe zwischen Opfer und Tätern nach dem inkriminierten Geschehen, die kein besonders gutes Licht auf die Angeklagten warfen – das Mädchen wurde ordinär beschimpft –, wurden in der Verhandlung nicht thematisiert.

15-Jähriger mit gänzlicher Bewährungsstrafe

Bei der Strafbemessung fielen die geständige Verantwortung der Buben, ihre bisherige Unbescholtenheit und die Bereitschaft, sich einer Therapie zu unterziehen, mildernd ins Gewicht. Der 15-Jährige kam bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren mit einer gänzlichen Bewährungsstrafe davon – eine Sanktion, die – sollten die Pläne der Regierung zur Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten, insbesondere Vergewaltigung umgesetzt werden – zukünftig nicht mehr infrage käme, sofern Jugendliche davon nicht ausgenommen werden.

Beim unmittelbaren Täter hielt der Senat einen unbedingten Strafteil von vier Monaten für ausreichend, obwohl ihm die "heimtückische Begehungsweise" – er hatte dem Mädchen eine bloße Aussprache vorgemacht – erschwerend angerechnet wurde. Unter Berücksichtigung der in der U-Haft abgesessenen Zeit, die auf die verhängte Strafe anzurechnen ist, dürften sich die Gefängnistore auch für den 14-Jährigen in wenigen Tagen öffnen. Er hat deutlich mehr als die Hälfte des unbedingten Strafteils verbüßt, womit einem Antrag der Verteidigung auf vorzeitige bedingte Entlassung nichts im Wege stünde. Bei beiden Burschen wurde Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem wurde ihnen die Weisung erteilt, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. (red, APA, 19.2.2019) - derstandard.at/2000098230644/Mitschuelerin-vergewaltigt-Video-hergezeigt-14-Jaehriger-verurteilt